Das individuelle Arbeitsrecht bezieht sich, anders als das kollektive Arbeitsrecht, ausschließlich auf Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Diese sind gesetzlich geregelt und / oder werden in einem Tarifvertrag und / oder im Arbeitsvertrag festgehalten. Die meisten Rechte im individuellen Arbeitsrecht beziehen sich dabei auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Somit sind das Recht auf Kündigungsschutzklage, der Mindesturlaubsanspruch, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und der Schutz während der Schwangerschaft gesetzlich verankert. Diese Aufzählung gesetzlich verankerter Arbeitnehmerschutzrechte ist nicht abschließend. Die Höhe der Vergütung fällt ebenfalls unter das individuelle Arbeitsrecht, ist jedoch nicht gesetzlich, sondern tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich festgelegt.
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